Ab sofort müssen gastronomische Betriebe zusätzlich eine Mehrweglösung für alle Speisen und Getränke zur Verfügung stellen. Wir achten darauf, dass unsere Behälter besonders robust und leicht zu reinigen sind. Entedecken Sie das passende Mehrweggefäß für Ihr Angebot.
Mehr zur MehrwegpflichtBestellungen werden innerhalb Deutschlands ab einem Mbw. von 300€ netto kostenlos geliefert. Bis dahin gelten Versandkosten i.H.v. 7,90€ (zzgl. Mwst.)
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Internationale Lieferkosten prüfenDas Einweg-Abfallaufkommen lag im Jahr 2017 bei 770 Tonnen pro Tag. Um dieser Umweltschädigung entgegen zu wirken, ändert sich das Verpackungsgesetz und damit auch der Alltag für viele Gastronomen. Wir erklären Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten müssen und worauf Sie sich einstellen können.
Seit dem 01. Januar 2023 gilt das neue Gesetz.
Zusammenfassung
Die Mehrwegpflicht soll helfen Müll zu reduzieren, Rohstoffe einzusparen und somit die Umwelt zu schonen. Das bedeutet für Gastronomen, dass sie neben Einweggeschirr auch Mehrwegbehälter anbieten müssen. Es wird also keine komplette Umstellung geben, sondern lediglich eine zusätzliche Option
TIPP: Setzen Sie auch bei dem Einweggeschirr auf unsere plastikfreien Alternativen!
Alle klassischen, gastronomischen Betriebe sind von der Pflicht betroffen und müssen Mehrwegbehälter anbieten. Aber auch die erweiterte Gastronomie muss sich mit dem Thema auseinandersetzen. Dazu zählen Lieferdienste, Supermärkte, Tankstellen und alle weiteren Lebensmittelgeschäfte. Bei allen kommt natürlich die große Herausforderung des To Go Geschäftes dazu.
Die sicherlich größte Herausforderung ist, dass der Mehrwegbehälter für Ihre Kundschaft genauso attraktiv sein muss wie z.B. die Einweg-Pommesschale. Was heißt das konkret? Die Mehrwegbehälter dürfen nicht teurer angeboten werden. Auch andere Faktoren, die das Angebot unattraktiv erscheinen lassen, dürfen nicht benutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Rabatte auf Essen in Einwegbehältern. Damit legt der Gesetzgeber Ihnen natürlich eine kleine Hürde in den Weg. Aber keine Sorge, weiter unten haben wir für Sie einfache Lösungswege aufgelistet.
Konkret bedeutet das, dass alle Essens- und Getränkeangebote auch in Mehrwegbehältern zur Verfügung stehen müssen. So muss zum Beispiel für den Kaffe To Go (klein, mittel, groß) ein entsprechendes Gefäß angeschafft werden. Die Informationen zu Ihrer Mehrweglösung müssen für Ihren Kunden klar ersichtlich und gut lesbar sein.
Im besten Fall bringen Ihre Gäste ein Gefäß mit, in welches die Speisen dann gefüllt werden können. Sie sind im Rahmen des Gesetzes verpflichtet, diese Möglichkeit anzunehmen. Ist dies nicht der Fall, schauen Sie sich unsere weiteren Lösungswege an:
Gefäße des Gastes
Eigene Mehrweggefäße
Gemeinsamer Bestand von mehreren Betrieben
Gefäße eines Dienstleisters
Dieser Lösungsansatz ist mit Sicherheit der Günstigste, denn Sie müssen keine eigenen Behälter anschaffen. Der Kunde bringt seine Gefäße mit und die Speisen werden dort rein gefüllt. Für Sie soweit nicht aufwändig. Sie müssen keine Rücknahme organisieren und die Behälter auch nicht reinigen. Allerdings dürfen Sie dabei eine Sache nicht vergessen. Der Kunde ist für das Gefäß und seinen “Zustand” verantwortlich. Sie können nicht gewährleisten, dass alles sauber ist. Deshalb dürfen Sie sie leider auch nicht hinter der Theke befüllen. Allerdings ist es erlaubt, einen gesonderten Bereich dafür zu markieren. Ein weiterer Nachteil ist, dass Gäste eventuell vergessen einen Behälter mitzubringen. Um dem zu entgehen eignet sich die nächste Lösung.
Bei diesem Ansatz stellen Sie selber Behälter zur Verfügung. Der Vorteil ist, dass sie genau die Richtigen für Ihre Speisen und Getränke auswählen können. Sie sind zuständig für die Reinigung und dürfen sie daher auch direkt hinter der Theke befüllen. Bei unseren Mehrwegbehältern achten wir darauf, dass sie möglichst robust und leicht zu reinigen sind. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass Sie die Rücknahme organisieren müssen. Beispielsweise können Sie auf die Mehrwegbehälter einen Pfand erheben, den der Gast dann bei der Rückgabe wiederbekommt.
Zur AuswahlDiese Lösung hat den selben Ansatz wie auch das Inselsystem. Der Unterschied ist, dass Sie sich hier mit Ihren benachbarten Betrieben zusammenschließen. So wird ein Behälter-Bestand pro Betrieb angeschafft. Zurückgeben kann der Gast das leere Mehrweggefäß dann bei allen Betrieben aus dem Verbund. Dadurch ermöglichen Sie Ihren Gästen mehr Flexibilität, müssen sich jedoch mit Ihren benachbarten Gastronomen abstimmen.
Das Poolsystem hat wiederum den gleichen Ablauf wie das Verbundsystem. Die Behälter werden jedoch über einen externen Dienstleister organisiert und bereitgestellt. Dieser kümmert sich um die Reinigung und die Eignung. Die Gäste können die Behälter in allen teilnehmenden Betrieben des Dienstleisters zurückgeben.
Strafen
Sicher fragen Sie sich, was passiert, wenn Sie die obengenannten Regelungen nicht einhalten. Tatsächlich können bei Missachtung hohe Geldstrafen auf Sie zukommen. Laut Gesetz können diese eine Höhe von bis zu 100.000 € erreichen.
Vergessen Sie auf jeden Fall nicht der Hinweispflicht nachzukommen. Wenn Sie Ihre Gäste nicht gut sichtbar über Ihre Umsetzung der Pflicht informieren, kostet Sie das bereits 10.000 €.