Hygienevorschriften in der Gastro – Von HACCP bis zu Corona Besonderheiten
von 7. Mai 2020 15:08 134.305 views18
Die Hygienevorschriften in der Gastronomie waren aus gutem Grund schon immer streng und sehr ausführlich. Auch ohne internationale Epidemie war es zeitweise schwierig hier den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir für Sie in diesem Artikel alles Wissenswerte rund um das Thema Hygiene in der Gastronomie unter aktuellen Gesichtspunkten zusammengestellt.
Stellen Sie sich gerade die Frage, was Sie generell bei der Wiedereröffnung Ihrer Gastronomie beachten müssen? Welche Abstandregeln gelten? Wie viele Personen dürfen bewirtet werden und was muss ich noch wissen? Das und mehr finden Sie in unserem Artikel zur Wiedereröffnung 2021.
Aber zurück zum Thema Hygiene in der Gastronomie:
- Allgemeine Hygienevorschriften in der Gastroküche
- HACCP – Das müssen Sie wissen
- Die Lebensmittelhygiene im Detail
- Personalhygiene in der Küche
- Betriebshygiene in Zeiten von Corona gewährleisten
- Dokumentationsvorlage als Download
Allgemeine Hygienevorschriften in der Gastroküche
Die rechtliche Grundlage für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln bilden grundsätzlich die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und zusätzlich die Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV), wenn mit leichtverderblichen Produkten tierischen Ursprungs, wie rohen Fleisch- und/oder Milchprodukten gearbeitet wird.
Die Hygienekontrolle erfolgt unangekündigt durch die zuständige Behört (i.d.R. Veterinäramt, Ordnungsamt). Grundsätzlich sollten Sie also jederzeit auf eine solche Kontrolle vorbereitet sein. Wenn Sie mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, werden Sie von den Behörden schon von vornherein als risikoanfälliger eingestuft und häufiger kontrolliert. Ebenso, wenn es bei vorherigen Kontrollen bereits zu Auffälligkeiten gekommen ist. Kontrollen können auch bei Hinweisen zu Verstößen von Kunden oder Mitarbeitern erfolgen.
Werden bei einer Kontrolle Verstöße festgestellt, wird Ihnen, sofern der Verstoß nicht zu gravierend ist, eine Frist eingeräumt, in der die Verstöße zu korrigieren sind. Anschließend folgt eine Nachkontrolle.
Jedoch kann es bei Verstößen auch zu Strafen kommen, diese richten sich ganz nach der Häufigkeit und Schwere des Vergehens und reichen von Verwarnung, über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Stellt sich nun die Frage, welche Vorschriften Sie erfüllen müssen, um Strafen zu vermeiden. Durch das HACCP-Konzept wird eine gesetzliche Grundlage gebildet.
HACCP – Das müssen Sie wissen
Das HACCP Konzept beruht zwar auf dem Prinzip der Selbstkontrolle, jedoch sind die Einhaltung und die Dokumentation des Konzeptes gesetzlich vorgeschrieben, für alle Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben. Festgeschrieben wird dies von der EU in Artikel 5 der Verordnung Nr. 852/2044 über Lebensmittelhygiene, die am 01. Januar 2006 in Kraft getreten ist.
HACCP steht hierbei für „Hazard Analysis and Critical Control Points Concept“, die Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Das Konzept besteht aus 7 Schritten, die sich ebenfalls aus der Lebensmittelhygieneverordnung (Artikel 5, Absatz 2a-g) ableiten lassen. Eine Übersicht dazu finden Sie auch hier.
- Ermittlung möglicher Gefahren/ Risiken
Identifizieren Sie mögliche Gefahren & Risiken, die während der Arbeit mit den Lebensmitteln in Ihrem Betriebsablauf auftreten können. Eine mögliche Gefahr bilden alle Faktoren, die ein Lebensmittel soweit beeinflussen, dass die Gesundheit des Verbrauches gefährdet werden kann. So zum Beispiel die Nichteinhaltung der Temperaturvorgaben, Rückstände & Verunreinigungen, die Krankheitserreger übertragen können.
- Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte
Bestimmen Sie die Stationen während der Verarbeitung an denen eine Kontrolle nötig ist, um eine mögliche Gefährdung zu vermeiden oder auf ein annehmbares Minimum zu reduzieren. Dazu könnten unter Anderem die Warenannahme, die Lagerung und die Verarbeitung zählen.
- Festlegung von Grenzwerten
Legen Sie Grenzwerte, also einen maximal tolerierbaren Wert, fest, der bei einer Kontrolle nicht überschritten werden darf, wie die Kühltemperatur, Lagerzeiten oder Erhitzungszeiten & -temperaturen. Achten Sie hierbei auf die gesetzlichen Vorschriften, die einige dieser Grenzwerte vorgeben.
- Festlegung effektiver Verfahren zu Überwachung
Stellen Sie Parameter zusammen, anhand derer Sie die Grenzwerte aus Punkt 3 überprüfen können. Hierfür eigenen sich am besten objektiv messbare Werte, wie Temperatur, Zeit oder auch pH-Wert.
Tipp: Erstellen Sie ein konkretes Überwachungssystem /-plan: Wer soll was, wie, wie oft und womit überprüfen?
- Festlegung von Korrekturmaßnahmen
Überlegen Sie, welche Maßnahmen getroffen werden sollen und müssen, wenn die Kontrolle eine Grenzwert-Überschreitung zeigt. Ist eine korrigierende Nachbehandlung des Produktes nicht möglich, darf dieses nicht mehr weiterverarbeitet werden.
Tipp: Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten & Zuständigkeiten
- Verifizierungsverfahren erstellen, um die Einhaltung der Punkte 1-5 zu überprüfen
Stellen Sie durch interne Prüfungen sicher, dass die Punkte 1-5 eingehalten werden. Hierzu sollten sie prüfen, ob alle Verfahren & Prozesse auf dem aktuellen Stand sind, ob alle Kontrollen korrekt aufgezeichnet werden und ob alle Korrekturmaßnahmen korrekt dokumentiert sind.
- Erstellung von Dokumenten & Aufzeichnungen, um die ersten 6 Punkte nachweisen zu können
Wichtig ist, dass Sie Dokumente und Aufzeichnungen besitzen, in denen die Einhaltung der vorherigen Punkte nachgewiesen wird. Art & Umfang der Dokumentation sind zwar nicht vorgegeben, sollten jedoch umfangreich genug sein, um im Fall einer Kontrolle transparent und nachvollziehbar zu sein. Zusätzlich gewährleisten Sie mit der korrekten Einhaltung des Konzeptes einen gewissen Hygienestandart, der Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Gäste schützt.
Beachten Sie, dass die Dokumentation jederzeit auf dem aktuellen Stand sein muss, um sie im Fall einer Kontrolle vorlegen zu können. Wir haben Ihnen dazu am Ende dieses Beitrages eine Vorlage zum Download vorbereitet.
Weitere praktische Tipps zur grundsätzlichen Hygiene in Ihrer Küche
- Wechseln Sie die Handtücher regelmäßig und waschen Sie diese bei min. 60°C
- Entsorgen Sie anfallenden Müll direkt
- Spülen Sie Glas, Geschirr, Besteck und Küchenutensilien bei min 60°C Tanktemperatur und am besten ein 3-4minuten Programm. Achten sie auf genügend Reinigungsmittel
- Spülen Sie Ihre Materialien möglichst zeitnah nach der Nutzung
- Nutzen Sie getrennte Reinigungstücher für Geschirr, Arbeitsflächen, Fußboden etc.
- Wischen Sie möglicherweise keimbelastete Lebensmittelrückstände am besten mit Einmaltüchern auf
- Reinigen Sie den Kühlschrank regelmäßig
- Leeren Sie Abfallbehälter häufig und waschen ihn mindestens wöchentlich mit warmem Wasser & Reinigungsmittel aus
Tipps zur richtigen Reinigung & Desinfektion
- Entfernen Sie zunächst groben Schmutz, durch Fegen und/oder Wischen
- Reinigen Sie mit heißem Trinkwasser & Reinigungsmittel die Böden & Oberflächen und spülen Sie mit klarem heißen Wasser nach
- Nutzen Sie zum Trocknen der Oberflächen Einwegtrockentücher aus Papier oder Stofftücher (Täglich & bei Bedarf wechseln!)
- Achten Sie bei Desinfektion- & Reinigungsmittel darauf, ob diese für den Lebensmittelbereich zugelassen sind
- Sämtliche Arbeitsutensilien, die in den direkten Kontakt mit Lebensmittel kommen (wie Schneidbretter, Geräte, Messer, Arbeitsflächen) sollten täglich desinfiziert werden und nach jeder Benutzung gereinigt werden
Die Lebensmittelhygiene im Detail
Neben der Einhaltung des HACCP Konzeptes sollten Sie auf verschiedene Punkte in dem täglichen Umgang und der Verarbeitung der Lebensmittel achten.
Bereits bei der Anlieferung der Ware, sollten Sie stet auf deren Qualität & Verpackung achten. Ist die Ware oder die Verpackung beschädigt, stark verschmutzt oder entspricht nicht der vorgegebenen Temperatur, besteht ein erhöhtes Risiko. Sie sollten die Ware daher genau prüfen und im Zweifel nicht annehmen.
Achten Sie im nächsten Schritt auf eine korrekte Lagerung. Leicht verderbliche Lebensmittel sollten kühl gehalten werden und zeitnah verarbeitet werden. Für alle anderen Produkte wählen Sie einen trockenen & gut belüfteten Lagerraum aus.
Um alle möglichen Keime abzutöten, ist das ausreichende Erhitzen der Lebensmittel unvermeidbar. Gerade bei rohen (Geflügel-)Fleisch- & Eiprodukten ist dies besonders wichtig; die Kerntemperatur sollte bei min 70 Grad liegen, damit Salmonellenerreger absterben.
Praktische Tipps für die Lebensmittelhygiene
- Kontrollieren Sie die Warenanlieferung
- Achten Sie auf die korrekte Lagerung & fachgerechte Kühlung
- Schütten Sie Auftauflüssigkeiten direkt weg
- Lassen Sie Ihre tiefgekühlte Ware nicht bei Raumtemperatur auftauen
- Frittieren
- Wechseln & Erneuern Sie das Fett regelmäßig
- Wechseln Sie das Fett direkt bei Abweichungen von Geruch & Geschmack
- Erhitzen Sie das Fett nicht über 175°C
- Entfernen Sie im Lebensmittelreste im Fett direkt
- Einfrieren frischer Produkte & zubereiteter Speisen
- Vermerken Sie das Einfrierdatum und das späteste Verwendungsdatum
- Lagern Sie tiefgekühlte Produkte nicht länger als 2 Monate, da es sonst zu Qualitätsverlusten kommen kann
- Rohes Hackfleisch und rohe Hackfleischprodukte sollten Sie nicht einfrieren. Bereits aufgetautes Hackfleisch dürfen Sie nicht erneut einfrieren.
- Halten Sie sich an Temperaturen von -18°C und kälter
Personalhygiene in der Küche
Im Umgang mit Lebensmitteln ist auch ein hohes Maß an persönlicher Hygiene gefragt. Hier liegt es in der Pflicht des Arbeitgebers, alle seine Mitarbeiter, die mit den Lebensmitteln arbeiten hinreichend und regelmäßig zu schulen. Diese Schulungen finden in drei Bereichen statt:
Zunächst die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese muss als Folgebelehrung mindestens alle 2 Jahre erneuert werden, was durch einen Verantwortlichen im Betrieb erfolgen kann. Die Erstbelehrung hingegen muss von dem Gesundheitsamt vorgenommen werden.
Hinzu kommen betriebsspezifische Hygieneschulungen und die Schulung über das betriebliche Eigenkontrollsystem. Diese muss durch den Verantwortlichen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Sie benötigen zusätzliche Kenntnisse, wenn Sie mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Dies kann in Form einer entsprechenden Ausbildung oder durch spezielle Schulungen erfolgen und ist die die Voraussetzung für Aufnahme der Tätigkeit.
Über die Schulungen hinaus gibt es weitere Maßnahmen an dich sich jeder Mitarbeiter im Umgang mit Lebensmitteln halten sollte, wie das regelmäßige Hände waschen & desinfizieren oder das Ablegen von Schmuck vor Arbeitsbeginn.
Praktische Tipps für die Personalhygiene
- Lange Haare dürfen nicht offen getragen werden
- Regelmäßig Hände waschen & desinfizieren
- Rauchfreie/Raucher Zonen definieren
- Speisen nur in gesundem Zustand zubereiten
- Gesamter Schmuck im Sichtbereich des Kunden muss komplett abgelegt werden
- Keine Haustiere in der Küche
- Arbeitskleidung verwenden und diese regelmäßig waschen
- Weisen Sie bei einem krankheitsbedingten Arztbesuch auf Ihren Beruf in der Lebensmittelbranche hin
Betriebshygiene in Zeiten von Corona gewährleisten
Sie als Gastronom tragen in den aktuellen Zeiten eine besondere Verantwortung, denn Sie haben unzählige Kontaktpunkte. Je besser Sie Vorkehrungen treffen, umso besser kann die Eindämmung funktionieren. Aber wie machen Sie das genau? Die gute Nachricht zuerst: Wenn Sie die HACCP Regelungen einhalten, sind Sie prinzipiell gut gewappnet, denn hier wird bereits auf höchste Sicherheit geachtet. Wir haben Ihnen trotzdem ein paar weitere Anregungen zusammengetragen.
Edelstahl
Leider überleben Viren auch auf Oberflächen aus Edelstahl. Ob das in diesem besonderen Falle auch für den Coronavirus gilt, vermögen wir nicht zu sagen. Jedoch ist es sinnvoll, die Oberflächen in der Küche im besonderen Maße zu reinigen. Ihre bisher benutzen Profi Reiniger sollten hier vollkommen ausreichen. Chemiehersteller haben verschiedene Produkte zur Auswahl. Lediglich die Häufigkeit der Oberflächendesinfektion könnten Sie nach oben anpassen. Angaben ohne Gewähr – Es gibt keine offizielle Äußerung oder Statistiken dazu.
Geschirr
Keiner möchte von einem mit Viren verseuchten Teller essen. Das Geschirr muss also gründlich gereinigt werden. Darf man dann überhaupt noch per Hand spülen? Und welche Maschine wird benötigt? Wir haben dieses offizielle Statement von einem Sachverständiger für Betriebshygiene von MaxINtime erhalten:
Um den aktuellen Hygieneanforderungen gerecht zu werden raten wir vom händischen Spülen dringend ab. Eine professionelle Spülmaschine sollte in jeder betrieblichen Einrichtung vorhanden sein, da sie viel höhere Temperaturen erreicht
Folgendes sagen unsere Gastronomietechnik Experten von GastroHero: Ein einwandfreies, hygienisches Spülergebnis kann nur mit einer professionellen Spülmaschine ausgeführt werden. Unsere Maschinen erreichen eine höchst Temperatur von 85°C. Teilweise kann mit einer zusätzlichen Desinfektion gearbeitet werden, um die Reinheit auch bei etwas niedrigeren Temperaturen zu gewährleisten.
Sollten Sie sich unsicher sein, welches Gerät Sie benötigen, lassen Sie sich doch einfach von unseren Experten kostenlos beraten! Egal ob über Live Chat oder Telefon. Hier kommen Sie zum Kontakt.
Messer
Küchenmesser müssen in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden. Machen Sie oder Ihre Mitarbeiter dies per Hand? Ähnlich wie beim Spülen kann es auch hier leicht zu einer ungewollten Fahrlässigkeit kommen. Es gibt spezielle Geräte zur Messerdesinfektion, mit denen Sie auf der sicheren Seite sind.
Dokumentation
Das pflegen von Reinigungslisten sind nun wichtiger denn je! Wann wurde welcher Bereich gereinigt? Wir haben Ihnen eine Vorlage zum Ausdrucken vorbereitet, damit die Dokumtentation für Sie so einfach wie möglich wird:
Mit der richtigen Behandlung von Geschirr und Küchenutensilien sind die größten Gefahren beseitigt und das Risiko weitestgehend eingedämmt. Zumindest, was die Desinfektion angeht.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie es uns doch einfach in die Kommentare!
L. Bätge 13. Mai 2020 am 20:29
Dürfen nur Festangestellte Arbeiten oder auch Aushilfen? Und haben diese wiederum dann weitere Maßnahmen zu beachten?
Joleen von CHEERS 14. Mai 2020 am 12:45
Hallo L. Bätge,
es gibt unseren Recherchen nach keine Einschränkung für Aushilfen. Diese sind natürlich, ebenso wie Festangestellte an die Hygiene-Konzepte und Infektionsschutzmaßnahmen gebunden.
Viele Grüße
Joleen von CHEERS
Gerhard Dubbert 6. Juli 2020 am 18:02
Einige Gaststätten haben Tischdecken aufgelegt, andere nicht. Dort wird behauptet, Tischdecken seien verboten! Was ist richtig? MfG Gerhard Dubbert
Joleen von CHEERS 7. Juli 2020 am 11:21
Hallo Gerhard! Danke für Deinen Kommentar. Laut unseren Recherchen besteht kein aktuelles, direktes Verbot. Es ist jedoch Pflicht, den Tisch nach jedem Gast zu desinfizieren. Am besten sollte dabei auch die Tischdecke ausgetauscht werden. Viele Gastronomen lassen die Tischdecke einfach weg, um die aktuelle Lage zu erleichtern.
Viele Grüße
Joleen von CHEERS
Carmen 27. August 2020 am 18:52
Müssen in Großküchen mit Kantinenbereich (abgeschirmt durch Plexiglas) Mundschutzmasken getragen und der Mindestabstand eingehalten werden ?
Ky - GastroHero GmbH 28. August 2020 am 13:20
Hallo Carmen,
die Reglung für eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei entsprechenden Trennvorrichtungen ist je nach Bundesland unterschiedlich. In den folgenden Bundesländern genügt eine Trennvorrichtung: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein.
Wenn Sie sich die Ausnahmen noch einmal genau anschauen möchten, können Sie das auf der folgenden Website machen: https://www.bussgeldkatalog.org/ausnahmen-maskenpflicht/
Viele Grüße
Ky
Tom 11. November 2020 am 14:05
Hallo Zusammen,
dürfen kleine Veranstaltungen bis 10 Personen bei Kunden Zuhause stattfinden und dürfen diese dort vor Ort als Mietkoch zubereitet werden? Gilt für kleine Menüanfragen in der Adventszeit, natürlich unter einhaltung der gegebenen Corona-Hygiene-Maßnahmen.
Beste Grüße
Tom
Joleen - GastroHero 11. November 2020 am 15:54
Hallo Tom,
aktuell lässt sich diese Frage schwer beantworten, da wir nicht wissen, wie es im Dezember aussieht. Sollte der Lockdown wieder erwarten verlängert werden, kann ich zu Deiner Frage ein klares Nein geben. Sollten ab Dezember wieder die Regeln von vor dem Lockdown gelten, hängt es davon ab, ob das betroffene Gebiet ein Risikogebiet ist. Dazu würde ich Dir raten, in unseren Leitartikel zu schauen, da wir dort die gestaffelten Reglungen aufgelistet haben.
Viele Grüße
Joleen
G. Hacker 18. Mai 2021 am 20:13
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt gueltig? Bzw. Muss dies alle 12 Monate erneuert werden? Od in diesen speziellen Fall jetzt alle 6 Monate?
Lukas - GastroHero GmbH 2. Juni 2021 am 11:47
Hallo,
vielen Dank für deinen Kommentar. Die Erstbelehrung bleibt lebenslang gültig. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall die Aufnahme der Arbeit oder Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der Ausstellung der Bescheinigung. Das Gesundheitszeugnis muss alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung des Arbeitgebers verlängert werden. Von dieser Quelle haben wir unsere Informationen.
Viele Grüße
Lukas
Andrea 28. Juni 2021 am 10:30
Wir betreiben als Verein einen kleinen Kiosk. Müssen wir bei der Zubereitung von Pommes, Schnitzelburger etc. Mundschutz tragen?
Joleen - GastroHero 2. Juli 2021 am 15:03
Hallo Andrea! Die Verordnung vom Frühjahr 2020 sieht vor, dass auch in Kiosken das Personal und die Kundschaft Masken tragen müssen. Da diese Verordnung bisher noch nicht gelockert wurde, würden wir einen Mundschutz empfehlen.
Viele Grüße!
Joleen von GastroHero
Matthias 11. August 2021 am 16:14
Ist bei der Zubereitung von Speisen denn grundsätzlich ein Mundschutz zu tragen?
Joleen - GastroHero 24. August 2021 am 14:58
Danke für deinen Kommentar! Generell gilt in der Gastronomie: Wer also keinen Kontakt zu Gästen hat, ist auch nicht zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet. Das ist der Stand Schutzverordnung Juni 2020 für das Land NRW. In welchem Bundesland arbeitest du denn? Dann können wir ggf. nochmal genauer recherchieren.